Gemeindekirchenrat

Der Gemeindekirchenrat (GKR), bestehend aus zwölf Mitgliedern, er ist das Leitungsgremium und die juristische Vertretung unserer Kirchengemeinde. Der GKR wird alle 6 Jahre von der Kirchengemeinde gewählt. Seine Mitglieder werden auch "Älteste" genannt. Sie planen und gestalten die vielfältigen Aufgabenbereiche der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, unterstützen den Pfarrer bei der Durchführung der Gottesdienste und Veranstaltungen, sorgen in Verbindung mit dem kirchlichen Bauamt für den Erhalt der Kirchen und weiteren Gemeindegebäude und planen und überwachen den Finanzhaushalt der Gemeinde.